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   BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05   

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https://dejure.org/2005,2896
BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05 (https://dejure.org/2005,2896)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - V ZR 74/05 (https://dejure.org/2005,2896)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - V ZR 74/05 (https://dejure.org/2005,2896)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    TreuhG § 11 Abs. 2; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 9; VerkFlBerG §§ 3, 9 Abs. 1
    Kein Sachenrechtsmoratorium bei Eigentumsübergang nach Treuhandgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigentum einer Kapitalgesellschaft an einem Grundstück; Anspruch gegen einen öffentlichen Nutzer auf Zahlung eines Moratoriumszinses; Anspruch auf Nutzungsersatz und Ersatz nicht gezogener Nutzungen; Recht zum Besitz; Gutgläubigkeit hinsichtlich des Besitzrechts; Nutzung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentgeltanspruch gegen öffentlichen Nutzer; Moratoriumszinsanspruch

  • Judicialis

    TreuhG § 11 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 9; ; VerkFlBerG § 3; ; VerkFlBerG § 9 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den öffentlichen Nutzer auf Zahlung des Moratoriumszinses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereinigung nach dem VerkFlBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 805
  • NJ 2006, 189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05
    a) Bei dieser Vorschrift handelt es sich um ein besonderes, mit einem Endzeitpunkt versehenes Moratorium, mit dem eine in der DDR begründete öffentliche Nutzung fremder Privatgrundstücke bis zur endgültigen Bereinigung der Rechtsverhältnisse aufrechterhalten wird (BVerfG WM 2001, 778, 779); die Regelung knüpft an die Fälle des "rückständigen Grunderwerbs" an, die dadurch gekennzeichnet sind, dass in der DDR Grundstücke ohne förmliche Enteignung oder Überführung in Volkseigentum für öffentliche Zwecke benutzt wurden (Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 771).

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 9 EGBGB verlängert hat, ohne seinen Zweck zu verändern (Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 771), gilt nichts anderes.

    c) Die entsprechende Anwendung der Norm kommt nicht in Betracht, weil die Klägerin und ihre Rechtsvorgängerin in der DDR kein Eigentum verloren haben (vgl. Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 772).

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05
    Da dem Beklagten das Gebäude nicht zugeordnet wurde, liegt ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach §§ 987 ff. BGB vor; der Beklagte schuldet Nutzungsentgelt nach § 988 BGB (vgl. Senat, Urt. v. 26. November 2004, V ZR 90/04, NJW-RR 2005, 743, 745).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 1 BvR 719/99

    Art 233 § 2a Abs 9 EGBGB als besonderes Moratorium zur Aufrechterhaltung

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05
    a) Bei dieser Vorschrift handelt es sich um ein besonderes, mit einem Endzeitpunkt versehenes Moratorium, mit dem eine in der DDR begründete öffentliche Nutzung fremder Privatgrundstücke bis zur endgültigen Bereinigung der Rechtsverhältnisse aufrechterhalten wird (BVerfG WM 2001, 778, 779); die Regelung knüpft an die Fälle des "rückständigen Grunderwerbs" an, die dadurch gekennzeichnet sind, dass in der DDR Grundstücke ohne förmliche Enteignung oder Überführung in Volkseigentum für öffentliche Zwecke benutzt wurden (Senat, Urt. v. 18. Januar 2002, V ZR 104/01, WM 2002, 768, 771).
  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 383/02

    Verdrängung von Ansprüchen auf Bestellung einer Dienstbarkeit durch das

    Auszug aus BGH, 17.11.2005 - V ZR 74/05
    Das hat der Senat bereits für den Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes entschieden (Urt. v. 19. September 2003, V ZR 383/02, WM 2004, 677, 678).
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